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   VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935   

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https://dejure.org/2009,72134
VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935 (https://dejure.org/2009,72134)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935 (https://dejure.org/2009,72134)
VG Ansbach, Entscheidung vom 04. November 2009 - AN 10 S 09.01935 (https://dejure.org/2009,72134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis;Regelmäßige Einnahme von Cannabis (THC 12,9 ng/ml; THC-COOH >200 ng/ml);Regelmäßige Einnahme von Cannabis bei mehr als 150 ng/ml THC-COOH gemäß Daldrup nicht durch Gutachten Aderjan in Frage gestellt; bestätigt durch ergänzende Stellungnahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Nach Ansicht des Gerichts stellt auch das vom BayVGH im Verfahren Az. 11 CS 05.1453 eingeholte Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin im Universitätsklinikum ..., Prof. ..., vom ... die Erkenntnisse von Daldrup jedenfalls insoweit nicht in Frage, als es um die Aussagekraft von Werten von mehr als 150 ng/ml THC-COOH geht.

    Bestätigt wird dagegen die Aussagekraft von Werten über 100 ng/ml THC-COOH durch die im selben Verfahren durch die Landesanwaltschaft Bayern vorgelegten ergänzenden Stellungnahmen des Instituts für Rechtsmedizin der ...-Universität ... vom ... und vom ... wonach THC-Carbonsäure-Werte von über 100 ng/ml als Hinweis und THC-Carbonsäure-Konzentrationen von über 150 ng/ml als Beweis für die "häufige" Einnahme von Cannabis angesehen werden (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 - Az. 11 CS 05.1453).

    Daraus folgt, dass bereits ein zweimaliger Cannabiskonsum ausreicht, um die Schwelle zur "Gelegentlichkeit" zu überschreiten (so BayVGH, Beschluss vom 25.1.2006 - 11 CS 05.1453).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung - welcher sich die Kammer angeschlossen hat - davon aus, dass ein fehlendes Trennungsvermögen dann vorliegt und auch nachgewiesen ist, wenn ein gelegentlicher Konsument von Cannabis ein Fahrzeug unter fahreignungsrelevantem Einfluss von Cannabis führt (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az.: 11 CS 05.1711).

    Des Weiteren konnte der Antragsgegner auch davon ausgehen, dass der Antragsteller unter dem Einfluss von Cannabis im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hat: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 25.1.2006 Az.: 11 CS 05.1711).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Auch ein absolutes Verwertungsverbot (weil etwa Erkenntnisse durch eine Verletzung des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensführung erlangt wurden, vgl. etwa BVerfG vom 3.3.2004 - 1 BvR 2378/98) ist gleichermaßen nicht ersichtlich (vgl. im Übrigen zur erforderlichen Interessenabwägung bei Beweisverboten eines anderen Rechtskreises im Fahrerlaubnisverfahren und deren Zurücktreten wegen des hohen Ranges der Verkehrssicherheit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2000 - NJW 2001, 459).
  • OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00

    Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Auch ein absolutes Verwertungsverbot (weil etwa Erkenntnisse durch eine Verletzung des unantastbaren Kernbereichs der privaten Lebensführung erlangt wurden, vgl. etwa BVerfG vom 3.3.2004 - 1 BvR 2378/98) ist gleichermaßen nicht ersichtlich (vgl. im Übrigen zur erforderlichen Interessenabwägung bei Beweisverboten eines anderen Rechtskreises im Fahrerlaubnisverfahren und deren Zurücktreten wegen des hohen Ranges der Verkehrssicherheit: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2000 - NJW 2001, 459).
  • VG Freiburg, 23.01.2003 - 6 K 1946/02

    Kein strafprozessuales Verwertungsverbot im Verwaltungsverfahren zur

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Die Straßenverkehrsbehörde darf deshalb regelmäßig alles, was ihr zur Kenntnis kommt, dafür heranziehen, um die Allgemeinheit vor Gefahren (hier durch ungeeignete Kraftfahrer) zu schützen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2003 - Az.: 6 K 1946/02 ; BayVGH, Urteil vom 19.1.1998 - Az.: 11 B 95.2282 RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Die Straßenverkehrsbehörde darf deshalb regelmäßig alles, was ihr zur Kenntnis kommt, dafür heranziehen, um die Allgemeinheit vor Gefahren (hier durch ungeeignete Kraftfahrer) zu schützen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2003 - Az.: 6 K 1946/02 ; BayVGH, Urteil vom 19.1.1998 - Az.: 11 B 95.2282 RdNr. 20).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.1350

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Keine regelmäßige Cannabis-Einnahme bei drei- bis

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    In Abgrenzung zum gelegentlichen Konsum kann von einem regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum wohl erst dann gesprochen werden, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt (vgl. BayVGH vom 29.8.2002 - Az. 11 CS 02.1606, BayVGH vom 3.9.2002, ZfS 2003, 429; BayVGH vom 7.12.2006 - Az. 11 CS 06.1350).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    An diese normative Wertung sind die Behörden und die Gerichte gebunden, so lange im Einzelfall keine Umstände vorliegen, welche ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen, die Regelannahme also entkräften könnten (vgl. dazu: OVG Koblenz, Urteil vom 23.5.2000 - VRS 99, 238).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 11 CS 04.2348

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    Des Weiteren konnte der Antragsgegner auch davon ausgehen, dass der Antragsteller unter dem Einfluss von Cannabis im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug geführt hat: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Drogenfahrt im obigen Sinne, die bei Vorliegen der weiteren Voraussetzung gelegentlicher Cannabiseinnahme gemäß Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV die Fahreignung ausschließt, dann vorliegt, wenn die bei dieser Fahrt im Blut des Betroffenen festgestellte THC-Konzentration 2, 0 ng/ml überstieg (vgl. BayVGH vom 14.7.2004 Az. 11 CS 04.1513; vom 27.10.2004 Az. 11 CS 04.2840; vom 11.11.2004 Az. 11 CS 04.2348; vom 25.1.2006 Az.: 11 CS 05.1711).
  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Ansbach, 04.11.2009 - AN 10 S 09.01935
    In Abgrenzung zum gelegentlichen Konsum kann von einem regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum wohl erst dann gesprochen werden, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliegt (vgl. BayVGH vom 29.8.2002 - Az. 11 CS 02.1606, BayVGH vom 3.9.2002, ZfS 2003, 429; BayVGH vom 7.12.2006 - Az. 11 CS 06.1350).
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 11 CS 04.2840
  • VGH Bayern, 29.08.2002 - 11 CS 02.1606
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